Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen. - Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906
Bei der Definition einer Unternehmensnachfolge sind zahlreiche Aspekte zu behandeln. Wir verfügen über ein breites Netzwerk kompetenter Fachleute an Steuerrechtsexperten, Anwälten und Notaren, mit denen gemeinsam Lösungen erarbeitet werden.
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